Der Bau eines Hauses ist für viele Menschen oft eine einmalige Herausforderung des Lebens. Finanzielle und zeitliche Anstrengungen sind dabei nicht unerheblich. Da möchte Nichts falsch, aber Vieles richtig gemacht werden. Eine gute Planung und die Einbeziehung der richtigen Fachleute helfen da ungemein. Zwei wichtige Fachleute sind dabei der geeignete Architekt und ein guter Vermessungsingenieur. Unser preiswertes Leistungspaket sichert Handlungsfreiheit und erspart Ihnen viele notwendige aber aufwendige Tätigkeiten.
Durch eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Baubehörde vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages wird die Möglichkeit der baulichen Nutzung des auserwählten Grundstückes bestätigt. Häufige Ablehnungsgründe sind
Es ist unabdingbar, einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu beauftragen, weil nur dieser eine vermessungstechnische Komplettleistung erbringen kann, Reibungsverluste ausgeschlossen werden und den gesetzlichen Forderungen Genüge leistet.
Optional sind weitere Leistungen und Beratungen möglich:
Besonders in den letzten Jahren wird im Bereich der öffentlichen Vermessungsbehörden, wie in vielen anderen Bereichen auch, stärker auf eine größere Kostenkontrolle und damit auch der höheren Effizienz gedrungen.
Als Vertreter des privatwirtschaftlichen Bereiches sind die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und ihre Vermessungsbüros seit jeher auf Kosten- und Leistungseffizienz bedacht.
Daher macht die Übernahme von Vermessungsaufgaben für die öffentliche Hand durch den ÖbV Sinn. Mit der Wahrnehmung der Katastervermessung durch die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure nach dem Sächsischen Vermessungsgesetz von 2003 ist ein großer Schritt in Richtung Termin- und Kostentreue vollzogen worden.
Komplexe und technisch anspruchsvolle Projekte werden Spezialverwaltungen übertragen. Diese Maßnahmen müssen durch Ämter unter Einsatz der Methoden des Projektmanagements termingerecht umgesetzt werden. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind dabei verlässliche Partner im Netzwerk der Projektbeteiligten.
Auch damit sind die ÖbVs als Dienstleister für alle kommunalen Vermessungsaufgaben anerkannt.
Bei der Entwicklung komplexer Bau- und Siedlungsvorhaben ist die enge Zusammenarbeit kompetenter Partner erforderlich. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure verfügen über das notwendige Wissen als auch die Technik, um eine reibungslose Datenkoordinierung im Dialog mit allen Beteiligten zu gewährleisten.
Durch die besondere Fachkompetenz des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs in der Hoheitlichen und Ingenieurvermessung stellt er sicher, dass die Planungsgrundlagen den tatsächlichen rechtlichen Gegebenheiten entsprechen. Denn nur mit einer sicheren Planungsgrundlage können rechtlich sichere Verträge mit den durch das Bauvorhaben Betroffenen geschlossen werden. Die Gefahr von oft hohe Kosten verursachenden Planungsfehlern kann so bereits im Vorfeld vermieden werden.
Wir beraten Sie gern in:
Optional sind weitere Leistungen und Beratungen möglich:
Bei der Übertragung, Kauf und Verkauf von Grundstücken oder Grundstücksteilen innerhalb der Familie oder an Dritte benötigen Sie für die Abwicklung geeignete Partner, denen Sie vertrauen können. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind vom jeweiligen Bundesland beliehene Vermessungsingenieure und stehen für eine unabhängige und kompetente Beratung.
Unklarheiten des Grenzverlaufs bzw. der Grenzmarkierung Ihres Grundstückes, klärt der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur. Er vermisst Grenzen neu und ersetzt fehlende Grenzmarken rechtsverbindlich.
Denn nur mit sicheren Vermessungsdaten können rechtlich sichere Verträge mit den Beteiligten geschlossen werden.
Lassen Sie sich beraten bei:
Optional sind möglich: