Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbV) ist mit hoheitlichen Befugnissen beliehener Freiberufler. Das heißt, der ÖbV hat behördliche Funktionen und arbeitet auch privatrechtlich.
So führt ein ÖbV hoheitliche Vermessungen (Grenz-, Teilungs-, Gebäudevermessung) zur Fortführung des Liegenschaftskatasters und als Eintragungsgrundlage für das Grundbuch durch, ist befugt Beurkundungen vorzunehmen und Bescheinigungen auszustellen (mit öffentlichem Glauben zu beurkunden), und ist in der Ingenieurvermessung tätig.
Er bietet nach fundierter Beratung problemorientierte Lösungen, die er messtechnisch realisiert und deren Ergebnisse er objektiv und unparteiisch bewertet und umsetzt. Mit Eigenverantwortung und persönlicher Haftung garantiert der ÖbV freiberufliche Dienstleistung bei staatlicher Aufsicht.
Der ÖbV ist Ihr idealer Partner in allen Fragen des Vermessungswesens.
Die verfassungsgemäß hohe Bedeutung der Eigentumssicherung von Grund und Boden gebietet es, dass der ÖbV bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten an das sächsische Gebührenrecht gebunden ist. Dies schafft eine bürgernahe Kostentransparenz und fördert daher nur den Leistungswettbewerb.
Unser ÖbV Herr Horst Barth ist selbstverständlich auch im gesamten Bereich der Ingenieurvermessung, der Geoinformation sowie der Grundstücksbewertung tätig.
Seine Tätigkeitsbereiche erstrecken sich also über: